Seit dem 19. März entfällt für touristische Übernachtungen in Schleswig-Holstein und auf Fehmarn die 3G-Regel. Somit entfällt ab sofort ebenfalls das Kontrollieren von Test- und/oder Impfnachweisen. Ebenso wie das dokumentieren der Kontaktdaten Ihrer Gäste. Nach wie vor müssen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe ein Hygienekonzept vorlegen können.

Was aktuell gilt, erfahren Sie auf unserer Website unter https://www.fehmarn.de/aktuelles

Weiter unten auf der Webseite finden Sie außerdem die aktuell gültige Landesverordnung Schleswig-Holsteins, in der unter §17 alle wichtigen Informationen zu Beherbergungsbetrieben aufgelistet sind. Ebenfalls schicken wir Ihnen die aktuelle LVO hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220318_Corona_BekaempfungsVO.html#doc069e5fd0-f16f-4e5d-87c9-068d2f316225bodyText25







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